Die Bezeichnungen gelten im Nachfolgenden auch für Feuerwehrfrauen, und Löschmeisterinnen.
Oberlöschmeister:
Mindestens 15 Jahre Löschmeister oder Wahl zum Kommandanten oder ehemalige Kommandanten.
Löschmeister:
Gruppenführer oder Wahl zum stellvertretenden Kommandanten oder ehemalige stellvertretende Kommandanten.
Hauptfeuerwehrmann:
15 Jahre Oberfeuerwehrmann oder 5 Jahre Oberfeuerwehrmann und ein Lehrgang Gerätewart, Maschinist, Jugendwart, First Responder oder Kinderfeuerwehrleitung.
Oberfeuerwehrmann:
10 Jahre Feuerwehrmann oder 5 Jahre Feuerwehrmann und MTA Abschluss / TF.
Feuerwehrmann:
Abgeschlossenes MTA Basismodul /TM1 und mindestens 18 Jahre oder nach Entscheidung des Kommandanten auf Grund persönlicher Eignung.
Feuerwehranwärter:
Während der Grundausbildung.
Besondere Dienstgrade:
Kommandant:
Durch Wahl. Wird nur während der Dienstzeit getragen.
Stellvertretender Kommandant:
Durch Wahl. Wird nur während der Dienstzeit getragen.